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   VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300   

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VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300 (https://dejure.org/2020,22857)
VG Regensburg, Entscheidung vom 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300 (https://dejure.org/2020,22857)
VG Regensburg, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - RN 14 E 20.1300 (https://dejure.org/2020,22857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 88, § 122 Abs. 1, § 123; BayIfSMV § 11 Abs. 5, Abs. 6; ProstSchG § 12; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Öffnung einer Prostitutionsstätte während Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Bordell und Infektionsschutzmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bordellöffnung trotz Infektionsschutzmaßnahmen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 29.05.2020 - 20 NE 20.953

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Hundeschule erfolglos

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Bei der Auslegung dieses rechtlich nicht definierten Begriffs haben Behörden und Gerichte zum einen die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte und zum anderen zu berücksichtigen, dass das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das auch für Bußgeldvorschriften gilt (vgl. dazu etwa BVerfG, B. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 - juris Rn. 99) es verbietet, den Begriff so weit auszulegen, dass für den Normadressaten nicht mehr erkennbar ist, welches Verhalten ihm unter Androhung eines Bußgeldes verboten ist (BayVGH, B. v. 29.5.2020 - 20 NE 20.953 - juris Rn. 41).

    Bei der Ermittlung dessen, welche Freizeiteinrichtungen mit den in § 11 Abs. 5 der 6. BayIfSMV ausdrücklich genannten Einrichtungen vergleichbar sind, haben sich Behörden und Gerichte am Regelungskonzept des Verordnungsgebers zu orientieren und in diesem Rahmen die mit der 6. BayIfSMV verfolgten und nach dem Infektionsschutzgesetz geschützten öffentlichen Interessen einerseits und die Grundrechte der Betroffenen andererseits zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (BayVGH, B. v. 29.5.2020 - 20 NE 20.953 - juris Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 13 B 800/20

    Bordelle bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Das erhöhte Infektionsrisiko bei Bordellen sieht die Rechtsprechung zum einen darin, dass dort eine Vielzahl von Menschen zusammen kommt, und zum anderen in dem mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen notwendigerweise herzustellen engsten Körperkontakt mit häufig wechselnden Partnern bei gleichzeitig eingeschränkter Kontrolle durch den Betreiber, aber auch durch die Prostituierte (OVG Nordrhein-Westfalen, B.. v. 25.6.2020 - 13 B 800/20.NE - juris; OVG Niedersachsen, B. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 - juris; Hessischer VGH, B. v. 8.6.2020 - 8 B 1446/20.N - juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Das erhöhte Infektionsrisiko bei Bordellen sieht die Rechtsprechung zum einen darin, dass dort eine Vielzahl von Menschen zusammen kommt, und zum anderen in dem mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen notwendigerweise herzustellen engsten Körperkontakt mit häufig wechselnden Partnern bei gleichzeitig eingeschränkter Kontrolle durch den Betreiber, aber auch durch die Prostituierte (OVG Nordrhein-Westfalen, B.. v. 25.6.2020 - 13 B 800/20.NE - juris; OVG Niedersachsen, B. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 - juris; Hessischer VGH, B. v. 8.6.2020 - 8 B 1446/20.N - juris).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Das erhöhte Infektionsrisiko bei Bordellen sieht die Rechtsprechung zum einen darin, dass dort eine Vielzahl von Menschen zusammen kommt, und zum anderen in dem mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen notwendigerweise herzustellen engsten Körperkontakt mit häufig wechselnden Partnern bei gleichzeitig eingeschränkter Kontrolle durch den Betreiber, aber auch durch die Prostituierte (OVG Nordrhein-Westfalen, B.. v. 25.6.2020 - 13 B 800/20.NE - juris; OVG Niedersachsen, B. v. 9.6.2020 - 13 MN 211/20 - juris; Hessischer VGH, B. v. 8.6.2020 - 8 B 1446/20.N - juris).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, U. v. 6.3.2002 - 2 BvL 17/99 - juris; BVerfG, B. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98 - juris; BVerfG, B. v. 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - juris; BVerfG 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 77).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, U. v. 6.3.2002 - 2 BvL 17/99 - juris; BVerfG, B. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98 - juris; BVerfG, B. v. 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - juris; BVerfG 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 77).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, U. v. 6.3.2002 - 2 BvL 17/99 - juris; BVerfG, B. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98 - juris; BVerfG, B. v. 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - juris; BVerfG 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 77).
  • BVerwG, 02.11.2015 - 4 B 32.15

    Bordell; Gewerbebetrieb; Vergnügungsstätte.

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Zugeschrieben wird Bordellen des Weiteren eine gewisse störende Wirkung auf die Umgebung, weshalb bauplanungsrechtlich davon ausgegangen wird, dass sich für sie im Hinblick auf die sich aus dem "Milieu" ergebenden Begleiterscheinungen eher ein Standort eignet, der außerhalb oder allenfalls am Rande des "Blickfeldes" und der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit liegt und auch nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen (BVerwG, B. v. 2.11.2015 - 4 B 32/15 - NVwZ 2016, 151).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, U. v. 6.3.2002 - 2 BvL 17/99 - juris; BVerfG, B. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98 - juris; BVerfG, B. v. 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - juris; BVerfG 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 77).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2020 - RN 14 E 20.1300
    Bei der Auslegung dieses rechtlich nicht definierten Begriffs haben Behörden und Gerichte zum einen die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte und zum anderen zu berücksichtigen, dass das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das auch für Bußgeldvorschriften gilt (vgl. dazu etwa BVerfG, B. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 - juris Rn. 99) es verbietet, den Begriff so weit auszulegen, dass für den Normadressaten nicht mehr erkennbar ist, welches Verhalten ihm unter Androhung eines Bußgeldes verboten ist (BayVGH, B. v. 29.5.2020 - 20 NE 20.953 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

  • VG Sigmaringen, 21.04.2020 - 14 K 1360/20

    Coronavirus; Einzelhandel; Öffnung; Verkaufsfläche; abgetrennte Fläche von 800 m²

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 20 CE 20.1806

    Vereinbarkeit einer Prostitutionsstätte mit den Vorschriften der 6. Bayerischen

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 31. Juli 2020 (RN 14 E 20.1300) wird in den Ziffern I. und II. geändert.
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